Wer darf mit welchem PKW-Führerschein bzw. Motorrad-Führerschein was fahren? Wie ergänzen oder erübrigen sich verschiedene Führerscheinklassen? Und ab wann darf man die verschiedenen Führerscheine machen? Hier findest Du wichtige Informationen. Für eine gute Entscheidung stehen wir gerne zur Verfügung! Gerne auch direkt bei uns in Augsburg-Haunstetten!
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
– Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
– Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
Fragen?
Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis zu acht Sitzplätzen fahren, inklusive eines Anhängers bis 750 kg. Die Klasse B96 erlaubt das Fahren von Gespannen mit einer Gesamtmasse bis 4.250 kg. Mit der Klasse BE können Sie Anhänger bis 3.500 kg ziehen. Die Klasse AM umfasst Kleinkrafträder wie Mopeds und Roller bis 45 km/h. Mit der Klasse A1 dürfen Sie Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Die Klasse A2 erlaubt Motorräder mit bis zu 35 kW, und mit der Klasse A dürfen Sie alle Motorräder ohne Leistungsbegrenzungfahren.
Klasse A1 ist für Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW geeignet. A2 erlaubt Motorräder bis 35 kW und einem maximalen Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Die Klasse A hat keine Leistungsbegrenzung und erlaubt alle Motorräder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Für die Klasse B müssen Sie 18 Jahre alt sein, bzw. 17 Jahre beim begleitenden Fahren. Für die Klassen A1 und A2 ist ein Mindestalter von 16 bzw. 18 Jahren erforderlich. Für den Direkteinstieg in Klasse A müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein oder 20 Jahre mit einem Vorbesitz von A2.
Ja, Sie können mit A1 beginnen und nach zwei Jahren zu A2 aufsteigen. Nach weiteren zwei Jahren in der Klasse A2 können Sie in die Klasse A wechseln, indem Sie nur eine praktische Prüfung ablegen.
Nein, die Führerscheine der Klassen B, B96, BE, AM, A1, A2 und A sind unbefristet gültig und müssen nicht regelmäßig erneuert werden.